Familienpflege

Unsere Familienpflege hat lange Jahre Familien in Not unterstützt. Der gesetzliche Anspruch auf die sog. Haushaltshilfe tritt ein, wenn die Person, die den Haushalt einer Familie mit mind. einem Kind unter 12 Jahren führt ins Krankenhaus muss, in eine Kur geht oder schwer erkrankt ist. Die Leistung unserer Fachkräfte erstreckte sich dabei nicht ausschließlich auf die Haushaltsführung, sondern beinhaltete auch die Beaufsichtigung und Erziehung der Kinder in Absprache mit der Familie für diesen Zeitraum.
Der Leistungsumfang muss vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden.