Kranken- und Altenpflege

Leistungen der Pflegeversicherungen

Unsere ausgebildeten Fachkräfte helfen

  • Bei der Körperpflege
  • Beim Aus- und Ankleiden
  • Beim Waschen, Duschen oder Baden
  • Beim Aufstehen und zu Bett gehen
  • Beim Gang zur Toilette
  • Beim Wechseln von Einlagen/Windeln
  • Bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Bei künstlicher Ernährung (Sondennahrung) und
  • Bei Prophylaxen (Vorbeugen von Wundliegen, Thrombosen usw.)

Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt dem zu Pflegenden für Sachleistungen monatlich:

Pflegestufe 1:      450 EUR
Pflegestufe 2:    1.100 EUR
Pflegestufe 3:    1.550 EUR
Härtefälle:    1.918 EUR

In diesem finanziellen Rahmen können wir der Pflegekasse Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen, die darüber hinaus gehen oder nicht von der Pflegeversicherung vorgesehen sind, müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Wenn Sie Angehörige selbst pflegen, steht dem Pflegebedürftigen im Falle einer Verhinderung (Urlaub, Krankheit) eine so genannte Verhinderungspflege zu. Übernehmen wir diese Pflege, trägt die Pflegekasse Kosten bis zu 1.550 EUR jährlich. Die Verhinderungspflege darf nicht länger als 28 Kalendertage dauern.

Sehr gerne ertellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag

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