Nach § 45 SGB XI und für Selbstzahler
Seit der Pflegereform 2008 haben Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, auch wenn sie noch keine Pflegeeinstufung haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Je nach Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung werden die finanziellen Leistungen der Pflegekasse als monatlicher Grundbetrag in Höhe von bis zu 100 EUR oder als erhöhter Betrag von bis zu 200 EUR, jeweils monatlich zur Verfügung gestellt.
Die Aufwendungen werden nach Vorlage entsprechender Nachweise vergütet. Wird das Budget in einem Kalenderjahr nicht in voller Höhe ausgeschöpft, wir der Differenzbetrag auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Menschen, bei denen dieser Betreuungsbedarf besteht, haben halbjährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst, wie die Diakoniestation Schorndorf und Umgebung.
Zur Betreuung kommen wir zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim.
Für eine den Grund- oder Erhöhungsbetrag übersteigende Leistung wird Ihnen monatlich eine Rechnung zugestellt.